Italien – Welche Vorschriften regeln einen außergewöhnlichen Transport in Italien?

Außergewöhnliche Transporte: In Italien werden außergewöhnliche Transporte durch eine Reihe von Vorschriften geregelt, die Anforderungen, Verfahren und Grenzen festlegen, die eingehalten werden müssen, um Sicherheit und Regelmäßigkeit zu gewährleisten.

Was versteht man unter außergewöhnlichem Transport?

Ein außergewöhnlicher Transport wird als ein Transport definiert, der aufgrund der Größe oder des Gewichts der Ladung die in Artikel 10 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegten Grenzen überschreitet.

Er kann umfassen:

1 – Fahrzeuge oder Konvois, die die Standardabmessungen (Breite, Länge, Höhe) überschreiten.

2 – Fahrzeuge, die das zulässige Gesamtgewicht überschreiten.

Referenzvorschriften:

Um eine Genehmigung zu erhalten, ist es notwendig:

Codice della Strada (Art. 10):
Geben Sie die Bedingungen an, unter denen ein Transport als außergewöhnlich eingestuft wird, sowie die Gewicht- und Größenbegrenzungen.

Regolamento di Esecuzione del Codice della Strada:
Detailieren Sie die Verfahren zur Beantragung von Genehmigungen und die Transitmodalitäten.

Normativa Europea:
Für internationale Transporte gelten zusätzlich zu den italienischen Gesetzen auch die Richtlinien der Europäischen Union.

Disciplinare Scorte Tecniche:
Regelt die technischen Begleitungen für Fahrzeuge und außergewöhnliche Transporte.
Legge n. 285/1992:
Regelt die Anforderungen für die Erteilung von Genehmigungen und die Verantwortung der technischen Begleitungen.

Anforderungen für die Durchführung eines außergewöhnlichen Transports:

Beantragung einer Genehmigung bei der zuständigen Behörde (ANAS, Gemeinden, Autobahnbetreiber usw.).

Organisation einer technischen Begleitung, falls erforderlich, um die Sicherheit während des Transits zu gewährleisten.

Einhaltung der technischen Vorgaben, die in der Genehmigung angegeben sind, wie z. B. vorgeschriebene Routen oder spezifische Zeiten.

Wer erteilt die Genehmigungen?

Die Genehmigungen für außergewöhnliche Transporte werden erteilt von:

ANAS: Für Staatsstraßen.

Autobahnbetreiber: Für mautpflichtige Autobahnen.

Provinzen und Gemeinden: Für lokale Straßen.

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